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Selbstbestimmung stärken – Kostenexplosion im Gesundheitswesen stoppen

Die EDU Schweiz lud am Samstag, 6. April 2024 zur Delegiertenversammlung in Aarberg. Über 60 Delegierte und Gäste fanden sich ein, um die Parolen für die kommenden eidgenössischen Abstimmungen zu fassen.

Die EDU Schweiz fasste zu den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 9. Juni 2024 folgende Stimmempfehlungen:

Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»: NEIN

Die Prämien-Entlastungs-Initiative fordert, dass die Krankenkassenprämien höchstens 10 Prozent des verfügbaren Einkommens von Versicherten betragen dürfen. Was auf den ersten Blick bei vielen Sympathien weckte, überzeugte die Delegierten der EDU in der kontradiktorischen Diskussion nicht. Die Initiative dürfte bei Bund und Kantonen zu jährlichen Mehrausgaben von 3,5 bis 5 Milliarden Franken führen – und irgendwer muss diese Subventionierung stemmen. So gehen Gegner der Initiative davon aus, dass die Mehrausgaben mit massiven Steuererhöhungen finanziert werden müssen. Zudem löse die Initiative das Grundproblem der zu hohen Gesundheitskosten nicht.

  • Die Delegierten haben die Nein-Parole gefasst mit 43 Nein-Stimmen zu 13 Ja-Stimmen bei 5 Enthaltungen.

Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»: JA

Kontrovers diskutiert haben die EDU-Delegierten die Kostenbremse-Initiative der Mitte. In der Parolenfassung setzten sich schliesslich die Befürworter durch, die finden, es brauche einen neuen Verfassungsartikel, der alle Akteure im Gesundheitswesen dazu verpflichtet, sich auf Massnahmen zur Kostensenkung zu einigen, wenn die Gesundheitskosten im Vergleich zu den Löhnen zu stark steigen.

  • Die Delegierten haben die Ja-Parole gefasst mit 36 Ja-Stimmen zu 22 Nein-Stimmen bei 9 Enthaltungen.

Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» (Stopp Impfpflicht): JA

Auf klare Zustimmung bei den Delegierten stiess die sog. «Stopp Impfpflicht»-Initiative. Einige Delegierte haben zwar bemängelt, dass der Initiativtext zu ungenau formuliert sei, in dem statt von Impfungen allgemein von «Eingriffen» in die körperliche oder geistige Unversehrtheit die Rede sei. In der Diskussion setzte sich jedoch das Argument, dass der klar ersichtliche Wille der Initiative für die Umsetzung durch das Parlament entscheidend sei, klar durch. Die Initiative fordert konkret, dass Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit einer Person deren Zustimmung bedürfen. Betroffene Personen dürfen aufgrund der Verweigerung der Zustimmung weder bestraft werden noch dürfen ihr soziale oder berufliche Nachteile erwachsen (z.B. via Covid-Zertifikat).

Die Initiative liegt voll und ganz auf der Linie der EDU, die bereits während der Corona-Zeit konsequent für eine «100-prozentige Freiwilligkeit bei Covid-19-Impfungen» eingetreten ist. Der medizin-ethische Grundsatz, wonach vor jeder medizinischen Handlung eine ausdrückliche Zustimmung des Patienten eingeholt wird, hat sich bewährt. Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein hohes Gut, das es zu stärken gilt – mit einer Verankerung in der Bundesverfassung.

  • Die Delegierten haben die Ja-Parole gefasst mit 56 Ja-Stimmen zu 8 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen.

Die EDU wird sich mit einer eigenen Plakat-Kampagne im Abstimmungskampf für ein Ja zur Initiative «Stopp Impfpflicht» engagieren. Der Slogan der Kampagne lautet: Wir entscheiden selber! Ja zu Freiheit und Selbstbestimmung!

Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes: STIMMFREIGABE

Das Parlament hat im Herbst 2023 das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (sog. «Mantelerlass») verabschiedet. Die von Befürwortern als guteidgenössischen Kompromiss bezeichnete Vorlage schafft die Grundlagen, um in der Schweiz rasch mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne, Wind oder Biomasse zu produzieren – was dringend nötig sei, um die Versorgungssicherheit in der Schweiz zu erhalten. Die Gesetzesänderungen würden zudem die Abhängigkeit von Energieimporten verringern. Die Vorlage umfasst sowohl Förderinstrumente als auch neue Regelungen für Produktion, Transport, Speicherung und Verbrauch von Strom und sie führt eine obligatorische Wasserkraftreserve ein.

Die Gegner des Mantelerlasses kritisieren, dass bei einer Annahme des Gesetzespakets Wälder für den Bau von Windkraftanlagen gerodet, grosse Wind- und Solarparks in geschützten Landschaften gebaut und wertvolle Biotope von kantonaler, regionaler oder lokaler Bedeutung zerstört werden. Zudem würden Beschwerdemöglichkeiten eingeschränkt, indem der Energiegewinnung aus Prinzip oberste Priorität eingeräumt wird. Die Gegner der Vorlage sind der Ansicht, dass es absurd sei, die Natur «auf dem Altar des Klimas» zu opfern.

  • Auf Antrag von EDU-Nationalrat Andreas Gafner haben die Delegierten grossmehrheitlich Stimmfreigabe beschlossen.

Für weitere Auskünfte:
Daniel Frischknecht, Präsident EDU Schweiz, 078 839 25 83
Thomas Lamprecht, Vizepräsident EDU Schweiz, 079 286 85 45

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