Menschenhandel effektiv bekämpfen – Schweizer Modell zum Schutz vor sexueller Ausbeutung

Heute hat die EDU Schweiz den Parlamentsdiensten in Bern 23’219
Unterschriften für die Petition «Wir fordern das Ständemehr!» überreicht.

Andreas Gafner hat gemeinsam mit Mitunterzeichner Erich Vontobel am 2. Oktober 2026 im Nationalrat eine wichtige Motion eingereicht, die den Zweck verfolgt, den Menschenhandel in der Schweiz wirksam zu bekämpfen.

Die Motion im Wortlaut:

Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf die Ergebnisse des Postulats 25.3808, eine Gesetzesvorlage für einen national einheitlichen Schutzrahmen im Bereich des Erwerbs kommerzieller sexueller Dienstleistungen vorzulegen. 

Die Vorlage soll insbesondere:

  1. Schweizweit einheitliche arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Mindeststandards für sämtliche Akteure, insbesondere Prostituierte, Vermittler, Infrastrukturbetreiber und – vermieter, gesetzlich festlegen;
  2. Sicherstellen, dass Personen in der Prostitution vertraulich und in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte, Opferhilfe, Ausstiegsmöglichkeiten, medizinische Hilfe und aufenthaltsrechtliche Fragen informiert werden;
  3. Objektive Risikoindikatoren für Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung definieren, namentlich Abhängigkeit von Drittpersonen, Schuldenbindung, fehlende Kontrolle über Ausweise, Telefon, Geld oder Unterkunft, Drohungen gegen Angehörige, fehlende Sprach- oder Rechtskenntnisse, auffällig häufige Betriebs- oder Plattformwechsel sowie Minderjährigkeit;
  4. Für sämtliche Akteure eine behördlich nachvollziehbare Bewilligungs-, Sorgfalts- und Dokumentationspflicht vorsehen. Diese sollen insbesondere Volljährigkeit, Aufenthaltsstatus, unabhängige Information über Rechte und Hilfsangebote sowie Hinweise auf Menschenhandel, Zwang, Gewalt, Schuldenabhängigkeit, Erpressung oder Kontrolle durch Drittpersonen basierend auf den Risikoindikatoren beinhalten;
  5. Die rechtmässige Inanspruchnahme kommerzieller sexueller Dienstleistungen auf Private und Unternehmen beschränken, die einer behördlich nachvollziehbaren Bewilligungs-, Sorgfalts und Dokumentationspflicht nachgekommen sind;
  6. Nachfrage, Vermittlung, Organisation oder Erbringung kommerzieller sexueller Dienstleistungen ausserhalb des gesetzlichen Rahmens unter Strafe stellen, wobei sich Prostituierende dem Grundsatz der Nichtbestrafung unterstehen;
  7. Eine zweckgebundene Lenkungsabgabe zur Finanzierung von Prävention, Opferhilfe, Strafverfolgung sowie Ausstiegs- und Integrationsprogrammen vorsehen.

Begründung:

Ein konsequenter Opferschutz erfordert schweizweit einheitliche Sorgfaltspflichten und Risikoindikatoren, um Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von freiwilliger Prostitution zu unterscheiden. Diese sollen auf Grundlage der Ergebnisse von Po. 25.3808 ausgestaltet werden. 

Neuster «Standpunkt»

Parolen für die Abstimmungen vom 29. November 2026

  • Nein
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    Zusatzfinanzierung der 13. AHV-Rente durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
  • Ja
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    Änderung des Kriegsmaterialgesetzes
  • Nein
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    Eidgenössische Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk»
  • Ja
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
    Fairness-Initiative: «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»

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  • Nein
    Parole
    Eidgenössische Vorlage
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  • Ja
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    Eidgenössische Vorlage
    Änderung des Kriegsmaterialgesetzes
  • Nein
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    Eidgenössische Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk»
  • Ja
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