Kinder als Ware? Nein zur ethisch verwerflichen Legalisierung der Eizellenspende!
Medienmitteilung der EDU Schweiz vom 30. Januar 2025
Der Bundesrat hat am 30. Januar 2025 mitgeteilt, dass er das Fortpflanzungsmedizingesetz dahingehend überarbeiten will, um die Eizellen- und Samenzellenspende auch unverheirateten Paaren zu ermöglichen. Nach der «Ehe für alle» wäre diese Gesetzesrevision ein weiterer verfassungswidriger gesellschaftspolitischer Dammbruch, den die EDU Schweiz in aller Entschiedenheit ablehnt und mit allen demokratischen Mitteln bekämpfen wird. Ein Staatswesen, das per Gesetz einen Anspruch auf «Kinder für alle» postuliert, entfernt sich von den unverzichtbaren ethisch-moralischen Werten, die jeder gesunden Gesellschaft zugrunde liegen. Es begibt sich auf einen gefährlichen Irrweg, der das Kindeswohl hinter die Anspruchshaltung von nach vermeintlich unbegrenzten Möglichkeiten strebenden Minderheiten stellt.
Die geplante Gesetzesrevision wertet nicht nur – einmal mehr – die gesellschaftstragende Institution der Ehe zwischen Mann und Frau ab. Sie verstösst gegen die Schweizerische Bundesverfassung, Art. 119 und steht auch im Widerspruch zur Ankündigung von Bundesrat Beat Jans, der unter anderem mit Bezugnahme auf das Recht von Kindern, ihre Abstammung zu kennen, vor wenigen Tagen angekündigt hat, Adoptionen von Kindern aus dem Ausland künftig verbieten zu wollen. Dass Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider nun in Sachen Eizellenspende vorprescht, irritiert und wirft ein schlechtes Licht auf den Bundesrat, der offenbar in wichtigen gesellschaftspolitischen Fragen unkoordiniert wirkt.
Die vorgesehene Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes blendet zudem die schwerwiegenden gesundheitlichen Risiken und Komplikationen aus, welche eine Legalisierung der Eizellenspende für betroffene Frauen mit sich bringt. Die Eizellenspende setzt nämlich hormonelle Stimulation und die Entnahme von Eizellen voraus, was mit erheblichen invasiven medizinischen Eingriffen in den Körper einer Frau verbunden ist. Die Eierstöcke müssen dabei mit Hormonen stimuliert werden, damit möglichst viele Eizellen reifen und entnommen werden können. Bekannte Nebenwirkungen sind Blutungen, Stimmungsschwankungen, Unterleibs- und Kopfschmerzen und Thrombosen. Eingriffe setzen Beruhigungsmittel oder lokale Narkose voraus. Wird der Eileiter verletzt, droht gar Unfruchtbarkeit.
Wer für die psychischen und physischen Schäden haftet, die solche Eingriffe nach sich ziehen können, hat Bundesrätin Baume-Schneider anlässlich der Medienkonferenz vom 30. Januar leider mit keinem Wort erwähnt. Es verwundert daher nicht, dass sich wegen diesen bekannten Risiken kaum eine Frau für eine Eizellenspende zur Verfügung stellen wird, ohne dafür bezahlt zu werden. Wie bei der Leihmutterschaft droht also, dass vorwiegend ärmere Frauen von vermögenden Paaren für die «Beschaffung von Kindern» bezahlt werden. Das Kind wird zur Ware privilegierter Paare, die Frau zur käuflichen «Gebärmaschine». Das gesundheitlich riskante und ethisch verwerfliche Modell der Eizellenspende zu legalisieren, ist der Schweiz unwürdig.
Kinder sind ein Geschenk, das aus der Verbindung von in verbindlicher Lebensgemeinschaft stehenden Männern und Frauen entsteht – sie sind kein «Designerprodukt». Die EDU wird diese Gesetzesvorlage mit allen demokratischen Mitteln entschieden bekämpfen.
EDU Schweiz