3× Nein am 15. Mai 2022
Zur Delegiertenversammlung der EDU Schweiz und den eidg. Abstimmungsvorlagen vom 15. Mai 2022: EDU lehnt «Lex Netflix», Organentnahme-Widerspruchsregelung und Beitrag an Frontex ab

Nach Aufhebung der meisten Covid-Massnahmen konnte die EDU Schweiz am 2. April 2022 das erste Mal seit längerem wieder zu einer physisch stattfindenden Delegiertenversammlung einladen. Über 80 Delegierte fanden sich in Illnau ZH ein, um die Parolen für die kommenden eidgenössischen Abstimmungen zu fassen und die Unterstützung zweier Initiativen zu beschliessen.
Die EDU Schweiz fasste zu den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 15. Mai 2022 folgende Stimmempfehlungen:
- Änderung des Filmgesetzes («Lex Netflix»): NEIN-Parole
Für ein Ja zu dieser Vorlage votierte Dominic Täubert, Präsident der Jungen EVP Schweiz: Wer über hoch lukrative Streaming-Plattformen sowie ausländische Fernsehsender Filme und Serien in der Schweiz zeige, solle auch in der Schweiz investieren. Um die Schweizer Filmschaffenden zu fördern, sei die Filmquote und die Erweiterung der Filmsteuer gerechtfertigt.
Für Samuel Hasler (JSVP), Contra-Referent des Referendumskomitees, ist die «Lex Netflix» ein ordnungspolitischer Sündenfall. Es könne nicht sein, dass der Staat den Konsumenten vorschreibe, welche Filme und Serien sie zu schauen hätten.
➔ Die Delegierten haben die Nein-Parole gefasst mit 77 Nein-Stimmen zu 4 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen. - Änderung des Transplantationsgesetzes («Widerspruchsregelung»): NEIN-Parole
Anian Liebrand, politischer Mitarbeiter der EDU Schweiz, präsentierte die Vorlage: Die EDU hatte bereits im Oktober 2021 die Unterstützung des Referendums beschlossen – die Partei stand dem Paradigmenwechsel hin zur Widerspruchsregelung bei Organentnahmen aus ethischen und verfassungsrechtlichen Gründen von Anfang an kritisch gegenüber. Der Referent betonte, dass es bei dieser Vorlage nicht um die Grundsatzfrage «Pro und Contra Organspende» gehe, sondern um die Art und Weise, wie genügend Organe gewonnen werden. Es sei wissenschaftlich nicht erwiesen, dass die Widerspruchsregelung die Organspenderate erhöhe. In einem Rechtsstaat dürfe Schweigen niemals als automatische Zustimmung gewertet werden. Ethisch vertretbar seien Organspenden nur, wenn die betroffenen Personen zu Lebzeiten ihre ausdrückliche Zustimmung (informed consent) bekundet hätten.
➔ Die Delegierten haben die Nein-Parole gefasst mit 77 Nein-Stimmen zu 0 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen. - Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes (Frontex-Referendum): NEIN-Parole
Markus Wäfler, alt Nationalrat EDU ZH, präsentierte die befürwortenden Argumente zu dieser Referendums-Vorlage. Er betonte, dass die EDU den Beitritt der Schweiz zum Schengen-Abkommen abgelehnt habe und grundsätzlich für eine Rückkehr zu souveränen Personenkontrollen an den Schweizer Landesgrenzen einstehe. Auch sei für ihn klar, dass Schengen europaweit nie richtig funktioniert und nicht zu mehr Sicherheit geführt habe. Allerdings sei zu akzeptieren, dass die Stimmbevölkerung einem Beitritt zu Schengen zugestimmt habe. Deshalb stehe die Schweiz heute auch in der Pflicht, ihre Verantwortung wahrzunehmen und sich am Ausbau der Grenzschutzagentur Frontex, welche für den Schutz der Schengen-
Aussengrenzen verantwortlich ist, zu beteiligen. Der Schutz dieser Aussengrenzen sei von hoher Bedeutung, um illegale Einwanderung zu verringern und das Treiben von Schlepper-Organisationen zu stoppen.
Marionna Schlatter, Nationalrätin Grüne ZH, plädierte aus der Optik des linken Referendumskomitees für eine Ablehnung der Vorlage. Frontex stehe für eine unmenschliche Abschottungspolitik. Frontex sei schon in den letzten Jahren stark aufgerüstet worden und mache sich mit inakzeptablen Menschenrechtsverletzungen, beispielsweise durch die Abweisung von Flüchtlingsbooten im Mittelmeerraum, unmöglich.
In der Diskussion äusserten sich mehrere Delegierte kritisch zu dieser Vorlage. Sie lehnen die Aufstockung des jährlichen Finanzbeitrags der Schweiz an Frontex von 14 auf 61 Millionen Franken ab. Schengen sei ein Fehlkonstrukt, das von der Schweiz nicht mit noch mehr Geld unterstützt werden dürfe. Es sei nicht der Auftrag der EDU, das gescheiterte Schengen-Abkommen mitzutragen.
➔ Die Delegierten haben die Nein-Parole gefasst mit 56 Nein-Stimmen zu 16 Ja-Stimmen bei 7 Enthaltungen.
Unterstützung der Lebensschutz-Doppelinitiativen und der SRG-Halbierungsinitiative
Nach der inhaltlichen Vorstellung durch EDU-Nationalrat Andreas Gafner beschlossen die EDU-Delegierten ferner ohne Gegenstimme die offizielle Unterstützung der laufenden eidgenössischen Volksinitiativen «Lebensfähige Babys retten» und der «Einmal darüber schlafen». Diese setzen sich dafür ein, dass bereits ausserhalb des Mutterleibes lebensfähige Babys ein absolutes Recht auf Leben haben und dass vor jeder Abtreibung mindestens ein Tag Bedenkzeit gelten soll.
Ebenfalls stimmten die Delegierten der Unterstützung der SRG-Halbierungsinitiative «200 Franken sind genug» zu. Diese vor der Lancierung stehende Volksinitiative sieht die Reduktion der Serafe-Gebühren von gegenwärtig 335.- auf 200.- Franken vor. Zudem sollen mit der Initiative Gewerbler und Arbeitgeber, welche diese Gebühren schon als Privatpersonen zu berappen haben, von der Doppelbesteuerung befreit werden.
Für weitere Auskünfte:
Daniel Frischknecht, Präsident EDU Schweiz, 071 463 23 90
Thomas Lamprecht, Vizepräsident EDU Schweiz, 079 286 85 45