Petition
Petition gegen die Sexualisierung der Volksschule
Medienmitteilungen EDU
Die EDU sagt zweimal Ja
Unter der Leitung ihres Präsidenten Hans Moser fassten die rund 80 Delegierten der EDU Schweiz in Bauma ZH ihre Parolen für die Volksabstimmung vom 9. Juni 2013:
- JA zur "Volkswahl des Bundesrates" und
- JA zu den Änderungen des Asylgesetztes vom 28. September 2012.
ganze Medienmitteilung (pdf)
Mitgliederversammlung vom 13.4.13
Neue Geschäftsleitungsmitglieder -
aber keine Statutenrevision
Am Nachmittag standen die statutarischen Geschäfte der Mitgliederversammlung auf dem Programm. Der Jahresbericht des Präsidenten, die Rechnung 2012 mit Revisorenbericht und das Budget 2013 wurden genehmigt.
Nach der Verabschiedung von Christian Waber und Karl Lachmayer aus der Geschäftsleitung und einem riesigen Dank für den grossen und langjährigen Einsatz, konnten fünf neue Geschäftsleitungsmitglieder gewählt werden: Friedli Martin, Marc Früeh, Fritz Kohler, Stefanie Menth und Lukas Michel. Gemeinsam baten die Versammlungsteilnehmer Gott um Segen für die neue Geschäftsleitung.
Zum letzten Traktandum der Statutenrevision wurde nach einigen engagierten Wortmeldungen "Nicht-Eintreten" beschlossen, da die Zeit für erneute Anpassungen noch nicht "reif" sei und im Moment Einsatz und Engagement für wichtigere Geschäfte gebraucht werden. Nach den Nationalratswahlen 2015 sollen die Statuten nochmals angeschaut und - falls noch nötig oder sinnvoll - ein neuer Vorschlag ausgearbeitet werden.
Adoption für homosexuelle Paare
EDU wird für die Interessen der Kinder kämpfen
Im Anschluss an die grosse Kammer hat der Ständerat gestern beschlossen, homosexuellen Paaren die Kinderadoption teilweise zu ermöglichen: Schwule und Lesben, welche in eingetragener Partnerschaft leben, sollen das Kind ihres Partners adoptieren können. Für die EDU ist dieser Entscheid inakzeptabel, weil er die Kinderadoption entgegen dem Volkswillen und der Interessen der Kinder durch die Hintertür einführt. Deshalb prüft die EDU nun das Ergreifen des Referendums mit anderen Parteien und Organisationen.
Referendum gegen die Änderung im Arbeitsgesetz
Unterschreiben Sie das Referendum gegen die Änderung im Arbeitsgesetz (ArG) vom 14.12.2012!
Text der Änderung: Das Arbeitsgesetz vom 13. März 1964 wird wie folgt geändert:
Art. 27 Abs. 1quater
Auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr dürfen in Tankstellenshops, deren Waren- und Dienstleistungsangebot in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sonntags und in der Nacht beschäftigt werden.
Gründe dagegen:
- Überflüssige Förderung des 24-Stunden-Shopping mit mehr Stress, Sicherheitsrisiken, Lärm, weniger Familienzeit, usw. für alle Betroffenen!
- Kontraproduktive Benachteiligung für wichtige KMU-Geschäfte und -läden als Versorger der Bevölkerung in unseren Ortschaften!
Referendumsbogen:
deutsch /
französisch
Ablauf der Referendumsfrist: 7. April 2013






